Neue Schifffahrtsverordnung bedroht Wassertourismus auf Berlins Gewässern

21.01.2014
Sportboote auf Bundeswasserstraßen können im Rahmen einer neuen Verordnung zur Sportbootvermietung seit dem 1. Januar 2013 nur noch an Selbstfahrer verchartert werden. Gruppen- oder Einzelfahrten dagegen können bei Anbietern, die Sportboote verchartern, nicht mehr gebucht werden, da der Einsatz von Schiffsführern und Besatzungen auf Sportbooten nicht mehr zulässig ist. Neben vielen anderen Sportbootanbietern sind auch in Berlin Firmen betroffen wie z.B. die Reederei Schiffskontor, die u.a. den Solarkatamaran Solon betreibt. Die neue Verordnung wurde bis zum 31.3.2015 vorübergehend ausgesetzt.
 

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